Meine Aufgabe ist es, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, sei es für den Kauf, Verkauf, die Finanzierung oder andere Immobilientransaktionen.
Eine genaue Bewertung ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen und einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten.
Dabei handelt es sich um umfassende Berichte, in denen der Marktwert einer Immobilie auf der Grundlage einer eingehenden Analyse und Bewertung verschiedener Faktoren wie Lage, Grösse, Zustand, Vergleichsverkäufe und anderer relevanter Parameter ermittelt wird. Diese Berichte enthalten eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, eine Zusammenfassung der Bewertungsmethoden und -ansätze, der verwendeten Datenquellen, der getroffenen Annahmen und der Schlussfolgerungen. Je nach Grösse oder Aufgabenstellung arbeite ich mit weiteren Experten zusammen.
Liegenschaftsgruppen
Anlageobjekte
- Wohnhäuser
- Geschäftshäuser
- Lager- und Logistikimmobilien
- Industrieimmobilien
- unbebaute Grundstücke
- Projektbewertungen
- Parkhäuser
- etc.
Selbstgenutzte Objekte
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Ferienhäuser
- Ferienwohnungen
- Betriebsliegenschaften
- etc.
Diverses
- Wohnrecht/Nutzniessung
- Baurechtsgrundstücke
- Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Gemeinnütziger Wohnungsbau
- Nachhaltigkeitsberichte
- Strategische Bauerneuerungen
- Mietwerteinschätzungen
- etc.
Weitere Gutachten
Richterliche Gutachten
Gerichtsgutachten werden von ordentlichen Gerichten in bereits hängigen Prozessen (meistens Zivilprozesse) angeordnet.
Schiedsgutachten
Der Zweck des Schiedsgutachtens ist, einen schnellen Entscheid herbeizuführen, der im Vergleich zu einem öffentlichen Entscheid zeitnah und weniger kostenintensiv durchgeführt werden kann.
Markt-, Standort- und
Potenzialanalysen
Basierend auf diesen Analysen kann für jede Liegenschaft eine individuell auf die Ziele und Möglichkeiten der Eigentümerschaft zugeschnittene spezifische Immobilienstrategie entwickelt werden.
Mehrwertabgaben
Grundeigentümer, deren Land durch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung, den Erlass oder die Änderung eines Bebauungsplanes (Planänderung) einen Mehrwert erfährt, haben eine Mehrwertabgabe zu entrichten.